Hallo,
ich bin der Meinung, dass das was ich jetzt schildern werde Leichtsinn ist, lasse mich aber gern eines besseren belehren.
In einem Flachbau mit Trapezblechdach wurden neue Lüftungskanäle montiert.
Im Brandabschnitt wurde eine Brandschutzklappe montiert, der Abstand vom Klappengehäuse zum Trapezblech beträgt ca. 8cm.
Ich habe die Situation auch auf der Baustelle hinterfragt und erhielt als Antwort, dass dies so genehmigt wurde.
Mich würde interessieren, was die Fachleute hier im Forum davon halten.
MfG und danke
Thomas