Grüß Gott liebe Forumsteilnehmer,
wieder mal eine Frage aus dem ländlichen Bereich:
Ich habe einen Brandschutznachweis über ein grösseres Stallgebäude (13.000 m?, überschreitet die zulässige Brandabschnittsgröße ohnehin schon). Direkt neben den Gebäude ist ein Fahrsilo mit Rohmaterial für eine Biogasanlage, Grundfläche 1300 m?, ca. 1950 m? Maisgrieß, abgedeckt mit Plastikfolie und Autoreifen oben drauf, damit die Plane nicht davon fliegt. Der Grieß ist schön trocken, sieht aus wie Polenta (sehr lecker und wird dann in die Biogasanlage geschmissen, aber das ist ein anderes Thema). Gebäude ist das Fahrsilo natürlich nicht aber in der VVB ist doch eigentlich ein Mindestabstand von 10 m zu Gebäuden bei Lagerung fester brennbarer Stoffe vorgeschrieben. Der Ersteller des BSN behauptet der Maisgrieß falle nicht unter die brennbaren festen Lagergüter im Sinne der VVB. Hat schon mal jemand so was gehört? Ich habe Bedenken. Das ist doch reine Stärke? Super Energiegehalt, sonst würde man es ja nicht in die Biogasanlage werfen. Und ich bin auf dem Land mit wenig FFW und Löschwasser.
Vielen Dank im voraus für Tips und Hinweise.
Gruß, Caddy