Hallo an alle Prüfsachverständigen-Kollegen,
aus gegebenen Anlass würde mich interessieren, wie Sie die Verwendung Ihres Rundstempels handhaben.
Verwenden Sie diese grundsätzlich nur im Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit als Prüfsachverständiger für Brandschutz, d.h. in Hessen z.B. nicht in Zusammenhang mit einem Sonderbau-BS-Konzept? Meines Wissens verwenden öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige Ihren Siegel nicht nur in Zusammenhang mit Gerichtsgutachten.
Was spricht also gegen die Verwendung des Rundstempels im Zuge anderer BS-Aufgaben als die im Sinne der Prüfsachverständigenverordnung?
Schöne Grüße, Nadja Ludwig.