Aus Ihrem Namen schliesse ich, dass Sie eine Firma zur Errichtung von Klimageräten sind. Bitte erlauben Sie mir zu Ihrer Frage folgende Anmerkungen.
1. Kann man diese Frage nicht pauschal beantworten, da Sie überhaupt keine Angaben zu dem Gebäude machen. Da wir - ich glaube ich spreche für alle Forumsteilnehmer - nicht mit dem Segen (oder Fluch?) der Telepathie gesegnet sind, können wir nicht erahnen, wie gross das Gebäude ist, die Geschossigkeit, die Nutzung, die Bauweise usw.
2. Ersetzt dieses Forum nicht die Planungsleistung eines Lüftungsplaners (Ihnen) und kann erst recht nicht die Stellungnahme eines Brandschutzingenieurs ersetzen. Wenn Sie nicht wissen, was Sie tun sollen (und das ist NICHT böse gemeint), beauftragen Sie einen Brandschützer Ihres Vertrauens oder bitten Sie Ihren Auftraggeber, einen zu beauftragen.
Da Ihre Frage so allgemein ist, kann ich Ihnen allgemein raten, doch mal in die BayBO, die Lüftungsanlagenrichtlinie und die Leitunganlagenrichtlinie zu schauen und falls vorhanden, in neueren Baugenehmigungen für das Gebäude.