Strohballendämmung im Holzbau der GKL4
Guten Tag,
ich habe schon einen Beitrag zum Thema Strohballendämmung geschrieben, da ich mir Gedanken über verschiedene Varianten für die Ausführung in GKL 4 (fünf Geschosse) mache. Abschließend möchte ich die Sicherheitsniveaus mal zur Diskussion stellen:
a) Möglich wäre die Ausführung nichttragender Außenwände, die nach MBO nur feuerhemmend sein müssen. Die Holzstützen würden dafür im Raum stehen und gekapselt werden. Die nichttragenden Außenwände würde aus innen und außen verputzten Ballen bestehen (sind F30-B).
b) Andere Möglichkeit ist Stroh als WDVS vor einer gekapselten Holzmassivwand, solange Stroh+Putz B1-klassifiziert ist.
c) Dann könnte man nach MBO das Tragwerk auch nichtbrennbar machen mit einer durchgehend nichtbrennbaren Schicht.
d) Vierte Möglichkeit ist nach Holzbaurichtlinie (M-HFHHolz-R) zu bauen, nur mit brennbarer Dämmung.
Ich habe meine Einschätzung getroffen, aber mich interessieren andere Meinungen. Es wäre schön, wenn Sie die 4 Varianten nach dem Sicherheitsniveau einschätzen (1.,2.,3.,4.)
Nochmal:
a) nichtragende Außenwände, Holzstüzen gekapselt
b) Stroh vor raumabschließender Wand
c) nichtbrennbares Tragwerk
d) nach Holzbaurichtlinie
Ich freue mich über Ihre Antwort
Mit freundlichen Grüßen
T. Niemann