Hallo,
kurze Frage:
Unser HLS-Unternehmen will eine Freizeichnung weil er bzw. Rockwool eine F90 Abschottung für eine Kellerdecke in einem Bürogebäude vorschlägt.
Wir haben die Gkl.3 und der sog. Keller ist kein Keller, guckt wiet genug raus und es sind Büroräume drin...
Damit haben wir eine Deckenanforderung von F30 zu erfüllen.
Wo steht nun geschrieben, dass in einer F30-Decke eine Rohrabschottung R30 herzustellen ist und wie ist diese Anforderung zu erfüllen?
In den Leitungsrichtlinie habe ich nicht entsprechendes gefunden. Immer nur F90...
Für etwas Entwirrung in dem Chaos wäre ich dankbar ;-)
mfG Sven