Hallo Clemenz,
hier die NRW-Version:
wenn kein B-Plan existiert, besteht auch kein Anrecht darauf, dort zu bauen. Die Gemeinde kann das trotzdem erlauben, und kann dann vom Bauherrn verlangen, dass er die LöW-Versorgung auf eigene Kosten nachweist.
Was den Feuerlöschteich angeht, wird der bei uns nur nach DIN akzeptiert- muss auch im Winter funktionieren-. Er muss auf öffentlichem Grund liegen und für die Feuerwehr jederzeit zugänglich und nutzbar sein. Er deckt dann im Regelfall ein größeres Gebiet ab.
Bestehen seitens der Feuerwehr Zweifel an diesen Rahmenbedingungen, (z.B. zu großer Abstand), kann die Feuerwehr die LöW-Versorgung auf eigenem Grund fordern.
In Einzelfällen haben wir auch schon LöW-Behälter auf privatem Grund für ganze Straßenzüge akzeptiert, wenn diesbezüglich eine Baulast sicherstellt, dass der Behälter jederzeit zugänglich ist und entsprechend gewartet wird...
Gruß
Matthias Bußmann