Hallo Ruppi,
Neben Schröders, bietet auch Athmer geprüfte Nachrüstsysteme an;
Bezüglich der Nachrüstung RS, hier gibt es 2 Wege:
Entweder die zuvor von Stephan schon beschriebene Zustimmung im Einzelfall, die aber ggf. Schwierigkeiten machen kann, da hier auch ein wenig mit dem Widerstand spezieller, unkooperativer Hersteller gerechnet werden muss.
Der 2. Weg ist der einer Abweichung von der Forderung nach Ausführung nach Verwendbarkeitsnachweis Entsprechend Abschnitt III BayBO, bzw. dem entsprechenden Art. der BayBO, in dem T30/RS verlangt wird.
Hier eine Passage aus einem Brandschutzkonzept, die die Abweichungsbeantragung beschreibt:
[1] Abschlüsse zwischen notwendigem Treppenraum und notwendigen Fluren mit Beherbergungsräumen, müssen rauchdicht und selbstschließend sein. Im Bestand sind verglaste, feuerhemmende, selbstschließende Türen (T30-1) als Flurabschlüsse eingebaut. Diese Türen sind rauchdicht nachzurüsten.
(a) Die vorhandenen T30-Türen können mit geeigneten Beschlägen (aufgesetzte, absenkbare Bodendichtung) und dem Austausch der Dichtungen gegen rauchschutz-geprüfte Dichtprofile, rauchschutztechnisch ertüchtigt werden. Durch diese nachträgliche Änderung wird die Brandschutz-Zulassung der Türen nicht beeinträchtigt oder aufgehoben. Die Nachrüstung ist als nicht wesentliche Abweichung von der Zulassung zu betrachten und in Anlehnung an die Mitteilung des DIBt zu zulässigen Änderungen an Feuerschutzabschlüssen zu bewerten.
Mit der Ertüchtigung wird der Verwendbarkeitsnachweis (BayBO, Art. 17), als geprüfte Rauchschutztür zwar nicht erbracht, jedoch ist die vorgeschlagene Lösung als gleichwertig zu bewerten (BayBO, Art. 3[3] Satz 3). Für den empfohlenen Beschlag und dessen Eignung liegen Gutachten der MPA Dortmund vor.
Mit der Ertüchtigung der vorhandenen Flurabschlusstüren wird eine wesentliche Verbesserung der Situation erreicht.
- nun kann die UBA von der Forderung RS nach Verwendbarkeitsnachweis eine Abweichung auf "Bauart rauchdicht mit geprüftem System" zulassen.
Ich denke, eine ZiE ist hier nicht erforderlich. Dies sahen auch bereits einige UBAs in Bayern ebenso und haben der Abweichung zugestimmt. Das Schutzziel wird erreicht, der Formalismus (eingeschränkt) auch. Hier besteht auch Übereinstimmung mit einigen Fachleuten der MPAs.
mfg
der Feuerteufel