Hallo Kollegen,
allgemein gilt nach Bauordnung, dass beide Rettungswege innerhalb eines Geschosses über denselben notwendigen Flur führen dürfen. Das dürfte auch für Schulen gelten.
Nach Ziffer 3.2 der MSchulbauR 1998 darf einer der beiden Rettungswege durch eine Halle führen, wenn die Halle eine Rauchabzugsanlage hat. In MSchulbauR 2009 wird auf den Rauchabzug verzichtet.
Frage 1:
Ist Rauch in der Halle kein Thema bzw. Problem mehr oder ist man der Auffassung, dass ein RA in einer Schulhalle gar nicht funktioniert?
Ich betrachte eine Halle über mehrere Schul-Geschosse mit umliegenden Klassenräumen nicht wie einen notwendigen Flur. Demnach ist für den 2. Rettungsweg eine ganz andere Rettungswegführung notwendig, nicht etwa durch die Halle zu einem 2. Treppenraum.
Frage 2.
Wie sind die Meinungen zu mehrgeschossigen Schul-Hallen? Ist der horizontale Rettungsweg durch eine "brandlastfreie" Halle ausreichend, wenn zusätzlich zur offenen Treppe ein notwendiger Treppenraum an der Halle angeschlossen ist? Wäre es anders, wenn ein 2. notwendiger Treppenraum vorhanden ist?
MfG. G.Karstens