Hallo Herr Kühnel, ich würde schon sagen, dass die Abstandsfläche in den Plan gehört u.a. damit der Nachbar sieht welcher Abweichung er zustimmt. Bitte die volle Abstandsfläche eintragen, nicht halbieren (Abweichung immer von 1/1 H). Ausnahmen gibt es nur wenn die Grenzbebauung planungsrechtlich vorgeschrieben oder zulässig ist (z.B. Festsetzung Grenzbau durch Baulinie)und natürlich bei zulässigen Grenzgebäuden...
Gruß, Caddy