Autor: Harald Dietrich Hi, alle miteinander,
man kann es aber auch kompliziert machen.
Klar dürfen Sie einen Strohhut im Haus tragen, der leichtentflammbar ist, einen Weihnachtsbaum aufstellen, der durchaus mehr als leichtentflammbar sein kann, Polstermöbel in Ihre Wohnung tragen, deren Schaumstoffe häufig genug mit erschreckender Geschindigkeit abbrennen.
Unklar bleibt bei Ihrer Frage, ob die abzudeckende Pergola überhaut als bauliche Anlage oder Teil einer baulichen Anlage - Ihres Hauses - zu werten ist, mit weit über 95 % Wahrscheinlichkeit wohl nicht.
Damit ist auch keine baurechtliche Relevanz gegeben, erlaubt ist was gefällt.
Wenn Sie natürlicher für Sich eine erhöhte Sogfallt umsetzen wollen, gibt es auch Möglichkeiten.
Aber dies wäre eine andere Frage.
M.f.G. Harald Dietrich
dietrich.brandschutz@freenet.de