Hallo,
das übliche Problem wenn es um die Tierrettung geht.
Die Tierschützer haben erreicht, dass es in vielen, vielleicht sogar schon in allen Bauordnungen drin steht:
Die Rettung von Tieren muss möglich sein.
70 m Rettungsweg bei F 0 - die Feuerwehr rettet keine mehr über einen Innenangriff.
F 30 oder höher - Konstruktionen und Brandwände - will keiner bezahlen.
Rettungsweglängen - für Menschen ok, aber die armen Schweine können ja noch nicht mal den Flucht- und Rettungswegeplan lesen weswegen sie auch nicht Wissen wo sie hinlaufen müssen ;-))
Wie also die Forderung der Bauordnung umsetzen? Man müsste vielleicht mal die Verfasser fragen ob sie sich jemals Gedanken darüber gemacht haben.
Bezgl. Rettung über Außentüren gibt es gute Erfahrung bei Reitställen und sollte dort auch grundsätzlich vorgesehen werden.
Bei beispielsweise Schweineställen oder in meinem Fall einem Putenstall sollte einfach genauso überlegt werden (auch was die Anzahl der Türen im Vergleich zu einem Pferdestall -je Pferdebox eine Außentüre - betrifft).
Ich wüsste jedenfalls keine andere Lösung.
Allerdings ist der Hinweis von Herrn Schächer korrekt. Das Verhalten der Tiere ist im Brandfall ein ganz anderes als bei Menschen. Meine eigene Einsatzerfahrung beim Brand eines Stalls in welchem Schweine und Gänse untergebracht waren verlief so, dass die Schweine und Gänse aggressiv wurden und die Gänse immer wieder in die "scheinbare Sicherheit" ihres Stalles, trotzt Flammen und Rauch, zurück wollten und von meinen Einsatzkräften kaum zurückgehalten werden konnten.
Also, entweder teuere bauliche Maßnahmen oder viele, viele Außentüren, dass man versuchen kann, die Tiere mittels Löschstrahl aus dem Gebäude zu treiben. Aber vielleicht hat ja jemand von einem der Bauordnungsverfasser schon die richtige Lösung vermittelt bekommen.
Gruß
wolfgang Cordier