Und noch eine:
In Bayern sind es 35 m Fluchtweglänge.
In Baden - Württemberg 40 m.
Neu - Ulm in Bayern.
Ulm liegt in Baden - Württemberg.
Und "körperliche Grenzen" gibt es nicht in der Stadt bzw. den Städten.
Darf ein Gebäude AUF der Grenze gebaut werden, also die eine Hälfte in Bayern und die andere in Baden - Württemberg?
Wenn ja, welche LBO gilt dann und v. a. welche Fluchtweglängen sind einzuhalten?
Gibt es hier historische Hintergründe?
Gruß
Rupi (aus Bayern)