Hallo Rupi,
so ganz historisch begründet kann ich das auch nicht beantworten. Aber wenn man die erste DIN 4102 von 1934 anschaut, waren dort die Klassifizierungen "feuerhemmend", "Feuerbeständig" und "Hochfeuerbeständig" Ausgangsbasis. Daraus ergibt sin nun mal die uns bekannte Abstufung.
In der BayBO 1901 war eine derartige Abstufung noch nicht gegeben. Von der Logik, die sich dann in den alten "Gebäudeklassen" gering, mittel, Hochhaus, wiederfinden, lässt sich ableiten, dass man der Meinung war, keine Gebäude (geringer Höhe) in 30 Minuten im Griff zu haben und bei den größeren einfach genügend Sicherheit ansetzen wollte. Mehr wollte man nicht diferenzieren, denn man war noch (relativ) vernünftig und nicht dem Regelungswahn einer EU und deren gaaaanz wichtigen Komissare, bzw. den (ausgemusterten Poliktakeuren) EU-Abgeortneten erlegen!
Aber vielleicht weiß es ja jemand "wissenschaftlicher". Übrigens gab es auch bei uns in Deutschland schon eineige Gebäude mit F60-Anforderungen. Dies waren Gebäude der Besatzungsmächte (oder vornehm: der englichschen und amerikanischen Freunde) , die ja ihr eigenes Baurecht mitbrachten und umsetzten.
mfg
der Feuerteufel