Hallo Peter
Schauen Sie sich das Schutzziel von BW an (Art. 28 Abs. 1 BayBO).
Dann entscheiden Sie für Ihren Einzelfall ob dieses Schutzziel eingehalten wird.
Zum Beispiel bei einem Dachüberstand aus brennbaren Baustoffen, welcher bis zur Gründstücksgrenze reicht, wird das Schutzziel nicht erreichen, auch nicht wenn die Gebäudeaußenwandwand 2,5 m von der GG entfernt ist.
Von den jeweiligen Maßen oder Feuerwiederstandsdauern kann grundsätzlich abgewichen werden, von den vorgegebenen Schutzzielen nicht (siehe jeweils Absatz 1 aller materiellen Anforderungen).
Gruß Norbert Bärschmann