ein Verbindungsgang verbindet (2-geschoßig) 2 Gebäude.
Kann es sein, dass diese beiden Gebäude selbst einen ausreichenden Abstand zueinander haben?
Und wäre es in diesem Falle nicht einfacher, den Verbindungsgang als notwendigen Flur auszubilden und auf die bauliche Ausbildung einer BW im Zuge einer entspr. begründeten Abweichung ganz zu verzichten?
Gruß
S. Blümel