Hallo Jackson,
ganz aktuell habe ich mich mit einer ausgedehnten "Lobby" als Bestandteil eines Treppenraumes in einem KIGA auseinandersetzen müssen.
Dise Erweiterung wurde von den einen als Abweichung vom Grundsatz gesehen, dass der Treppenraum "auf ein zur Aufnahme der Treppe notwendiges Maß zu begrenzen sei". Es gibt aber gar nicht diese Auflassung. Sonst gäbe es die Lobby auch nicht im Hotel.
Genau so verhält es sich mit dem Bällebad.
Auch, oder gerade in einem Kindergarten gilt der Grundsatz: "Was nützt der Brandschutz einer Einrichtung, wenn sie zeitgemäß nicht mehr betrieben werden kann. Ein Gespräch mit den Planern, die pädagogische Gesichtspunkte berücksichtigen, würde diese Aussage unterstreichen.
Natürlich muss der Treppenraum, als Teil der 2 notwendigen baulichen Rettungswege brandlastarm sein. Betrachtet man jedoch die für Bälle relevante Zündquelle, bedarf es schon eines grundfeuerbildenden anderen brennbaren Stoffes, um das Material PVC zu entzünden.
Ich würde die Einrichtung, wenn sie 2 unabhängige Rettungswege baulicher Art besitzt durchaus mit einem Ballbad für genehmigungsfähig halten. Als Ausgleich könnte man eine DIN-getreue interne BMA anstelle von Heimrauchmeldern ansehen.
Wir haben hier in der Nähe eine Einrichtung, in der es für alle Gruppen- und Aufenthaltsräume eine Außentür (Tür im Rettungsweg) gibt. Dort würde ich auch eine Abkehr vom absolutistischen "Nein" zu brennbaren Stoffen im Rettungsweg gelten lassen.
Wir sollten uns in unserem Brandschutzdenken vom Schwarz-Weiss-Grundsatz lösen, und schutzzielorientiert urteilen.
mit freundlichen Grüßen, elcol