Hallo,
folgendes Problem:
Wir wohnen in einer ETW in Hessen. Unsere Wohnung liegt im OG ud DG (Maisonette) und ist über ein separates Treppenhaus, welches an der Gebäudeaußenwand angebaut wurde, erreichbar.
Wir wohnen sozusagen Haus-in-Haus. Das Bad befindet sich im OG und grenzt an das Treppenhaus, besitzt jedoch kein Fenster.
Wir hätten jedoch gern ein Fenster im Bad, jedoch meint unsere Hausverwalterin, dass wir nicht nur die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft benötigen, sondern auch die Zustimmung der Baubehörde, weil ggf. die Außenwand gleich Brandschutzwand etc. wäre.
Letztendlich sind wir die Einzigen die dieses Treppenhaus nutzen, da es sozusagen zur Wohnung gehört.
Brauchen wir in diesem Fall tatsächlich die Genehmigung durch die Baubehörde? Oder spielt sich unsere Verwalterin nur auf.
In den ursprünglichen Bauplänen war ein Badfenster vorgesehen, wurde jedoch nicht realisiert.
Für eine hilfreiche Antwort wäre ich dankbar.
Vielen Dank im Voraus.