Hier gilt m.E., wie an anderen Stellen auch: Die Gaube entweder ganz auf die Grenze setzten (und Kommunwand nach oben ziehen) oder Abstand einhalten.
Zum genauen Abstand kann ich jetzt, ohne weitere Recherche nichts sagen, würde aber meinen, dass hier 1,25 m sicher die Untergrenze darstellen würde.
Im übrigen haben die meisten Städte und Gemeinden eigene Gauben-Satzungen, die sehr viele Punkte regeln, u.U. sind hier noch größere Abstände zum Nachbarn einzuhalten!