Hallo Herr Lanfer,
Nein: Die FeuV gilt nur für Feuerstätten, deswegen hatte ich "hilfsweise" geschrieben. Die Anforderungen an Abgasanlagen in § 8 FeuV stellen jedoch auf die Temperaturen und die entsprechenden Abstände ab. Und einem die Leitung umgebendes brennbares Material ist es wohl egal, durch was es entzündet wird.
Im Übrigen dürfet die Leitung ohnehin isoliert sein, oder?
Sofern Wände und Decken tangiert sind, wären weiterhin die Anfroderungen der MLAR zu beachten.
Gruß
Werner Müller