Gebäudeklasse 1 ist ein freistehendes Haus, das kann kein Doppelhaus sein. Gebäudeklasse 2 ist ein nicht freistehendes Haus, kleiner 400 m?, oberste Decke auf der Aufenthaltsräume sind nicht höher als 7 m über Gelände. Für GK 1 + 2 : nur bis zu 2 Nutzeinheiten.
Sind die beiden Doppelhäuser in sich abgeschlossen, mit eigener Tpr und eigener Treppe hergestellt ? Dann sind es z w e i Häuser und sie können bis zu 4 Nutzeinheiten haben. Und zwei Brandwände dazwischen, nach altem Recht eine Brandwand.
Ist es e i n Haus gibt es keine Brandwand dafür aber Gebkl. 3 mit dem Erfordernis eines abgeschlossenen Treppenraumes mit Türanforderungen usw.
Decken : GK 1 F 30 über KG, sonst nix, GK 2, 3 : alle Decken F 30.
Bitte nach den Definitionen des § 2 klären, ob es e i n / zwei Gebäude sind, welche GK und dann der Rest. mfg Franz Schächer