Lackierereien neigen zu explosiven Dämpfen und dann kracht es schlagartig. Deshalb baut man eine feuerbeständige Wand drum herum und ist sicher, daß kein Feuer überschlägt. Wenn es richtig kracht, ist es hilfreich, die Wand besonders gut ausgesteift zu haben, das Kriterium ist ein Bleischrotsack und dann ist es eine Brandwand. Man kann theoretisch auch ex-fest bauen, ist aber ein Sonderkapitel.
Also : feuerbeständig und nichtbrennbar: F 90 A,
feuerbeständig, nichtbrennbar und gegen mechanischen Angriff beständiger :
F 90 A + M = Brandwand.
Wenn der Betrieb die seinerzeitige Baugenehmigung eingehalten hat und keine zusätzlichen, schweren Gefahren dazu gekommen sind, ist die Anforderung der Bauaufsicht rechtswidrig weil ein Verstoß gegen Artikel 14 GG "Recht auf Eigentum", populär "Bestandsschutz" genannt.
Wenn damals geschlampt: kein Bestandsschutz. Wenn Risiko (erheblich) gewachsen: kein Bestandsschutz (seltener Fall).
Frühere Lacke : Lösungsmittel haltig, explosiv, nicht ungefährlich,
heutige Lacke: entweder Pulverbeschichtung, BS meist in der Spritzzelle mit Ex Unterdrückung oder auch einigermaßen ex geneigt,
meistens: Wasserlacke, unkritisch, knallen nicht mehr.
Prüfen, von wem die Idee mit der Brandwand kam, ob damals richtig gebaut wurde, ob das Risiko gestiegen (oder gesunken) ist, die Behörde fragen, auf welcher Rechtsgrundlage sie eine Erhöhung der Anforderungen gegenüber der gültigen Baugenehmigung fordern möchte, Kopie der damaligen Gen. dazu legen (Seitenauszug "feuerbeständige Wand"), läßt sich meisten beilegen.
mfg Schächer