Lieber Kollege(?),
wie bewertet man Einbausituationen von Brandschutzklappen? Nehmen Sie sich die Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung der Klappe und schauen Sie dort nach, wie die Klappe eingebaut sein muss. Denn nur dort sind die Einbaubedingungen angegeben. Da mir/uns die Zulassung nicht vorliegt, können auch keine Angaben zur Korrektheit von Einbausituationen gemacht werden.
Ist die Klappe nicht nach der Zulassung eingebaut, sollten Sie die Klappe ordnungsgemäß einbauen lassen oder den Klappenhersteller beurteilen lassen, ob die "falsche" Einbausituation eine geringfügige Abweichung von der Zulassung ist und akzeptiert werden kann. Alternativ können Sie auch einen Sachverständigen gemäß TPrüfVO bzw. Prüfsachverständigen nach der PrüfVO NRW für Lüftungsanlagen heranziehen, der sich die Situation VOR ORT anschaut.
Zu Ihrer Frage "Keiner eine Meinung?" kann ich nur sagen, dass man sich eine Meinung für solche Situationen nur vor Ort machen kann und dafür auch die AbZ benötigt.