@Vonhof,
ich vermute schlicht einen Formulierungsfehler im Sinne von "so wie in der MBO gemeint", finde jedoch die Interpretation von Hewi (Kabelbrandlasten) äußerst hilfreich und sinnvoll. Weil: Was soll ich denn mit der Unterdecke im Technikflur? Die nervt doch nur und machts doch nicht besser.
@Hewi,
also in meinem Kommentar (auch von den genannten Herren) steht irgendwie etwas Anderes (noch abstruser):
"Ist die Anbindung nicht direkt an einen notwendigen Flur im Sinne der MLAR, sondern ausschließlich an einen Flur als Fluchtweg aus Technikzentralen mit Kabelbrandlasten möglich, ist der Feuerabschluss in der Qualität T 90-RS herzustellen."
Wir sind also schon so weit, dass der notwendige Flur "im Sinne der MLAR" definiert wird. (Dann dürfte es nicht mehr lange dauern, bis die letzten BS-Anforderungen aus den Bauordnungen rausgenommen werden, weil ja eh nur noch die MLAR zählt.)
Konsequent weitergedacht würden dann für einen "normalen" notwendigen Flur T 30-Türen zu Nutzungseinheiten anstatt Unterdecke/Installationskanal ausreichen. Auch ne Lösung...Wer schützt denn hier was? Irre.
Gruß
Werner Müller