Hallo,
ich habe mal eine Frage zu Brandfallsteuerungen von Aufzügen. Ich habe in einem Gebäude GK 5 Sonderbau, Büro u. Verwalt., mehrere Aufzüge offensichtlich ohne dynamische Brandfallsteuerung. Zumindest setze ich das jetzt voraus, solange ich es nicht besser weiß. Ist eine einfache Brandfallsteuerung, die ein def. Geschoß anfährt und dann den Fahrstuhl außer Betrieb setzt immer vorzusehen? Wenn nicht, unter welchen Voraussetzungen kann die Behörde ein Nachbesserungsverlangen durchsetzen.
Die Fluchtwegsituation, 1.+ 2. RW ist in allen Geschossen i.O. aber weil einer der Aufzüge in einer kleinen NE < 200m? im obersten Geschoss endet werden jetzt Stimmen laut die nach einer Brandfallsteuerung rufen. Reicht nicht auch ein eindeutiger Hinweis am Aufzug " Im Brandfall nicht benutzen" aus?
Ich weiß, ist wieder alles sehr allgemein gefragt. Ich will mich nur im Vorfeld ein bisschen schlau machen um etwas Klarheit zu schaffen.
Mit freundlichen Grüßen
A.Wallisch