Guten Morgen an die Fachleute,
habe zur Zeit eine Stellungnahme zu einem Inst.-Schacht in einem Bestandsgebäude in Niedersachsen (Büro-/Technikgebäude)
Bj. 1977 abzugeben und möchte hier eine paar Hinweise zum folgenden Sachverhalt erhalten.
Der I-Schacht im Gebäude ist durch die Geschosse durchgehend ausgebildet.
Die Schachtwände sehen, wie folgt aus:
3 Umschließungsflächen sind in KS 240 mm ausgeführt, jedoch von innen unverputzt. In einer dieser Wände ist eine sog. Montageschiene 25x25 mm eingelassen für die Montage von
E-leitungen. Die vierte Wand ist nicht in KS ausgeführt, sondern als Stahlbetonwand in ca. 120 mm. In dieser ist eine gekennzeichnete Feuerschutztür T 90 nach Din 18091 eingebaut.
Meine Auffassung:
1. Die KS-Wand ist von innen zu verputzen, um die F 90 Qualität zu gewährleisten. Muss die überhaupt verputzt werden?
2. Die Montageschiene stellt eine Schwächung der Schachtwand dar.
In wieweit kann ich nicht beurteilen. Kosequenz wäre
hartgesprochen, eine Ertüchtigung des betroffenen Breiches
z. B. mit Promatstreifen.
3. Reicht die Stahlbetonwand für den Einbau der Bestands-chutztür in der jetzigen Form aus?
4. Müssen evtl. in diesem Zusammenhang Abweichungen mit der Baubehörde abgestimmt werden?
Über die Antworten würde ich mich freuen.