Autor: Schaecher Die Musterbauordnung wurde Nov 2002 abgeschlossen, es gab aber einen nahezu identischen Stand Nov. 2001, der für die Hessische Bauordnung 2002 (beschlossen Juni 2002, in Kraft getreten 1.10.02) Pate stand. Hessen will möglichst bundeseinheitlich agieren, daher die HBO gemäß MBO Vorlage und die Übernahme der Mustervorschriften der ARGEBAU (VO, RiLi) als Hessenvorschriften ohne Änderungen. Noch nicht alles übernommen, z.B. alte FeuVO, aktuell zurückgezogene KrH RL, ... aber bei neuen Übernahmen keine Änderungen im Text. Aber: Inkraftsetzung nur als Richtlinie per Erlaß, keine eigenen Verordnungen.
HBO und eine umfangreiche Erläuterung zur HBO ("Handlungsemopfehlung zur Hess.Bauordnung" - kurz "HE-HBO"), die auch für die MBO ganz gut taugt in www.Wirtschaft.Hessen.de (weil die oberste Hess. Bauaufsicht im Wirtschaftsministerium zuhause ist). Zu Brandschutz und vielen anderen Dingen auch: Bauvorlagenerlaß mit den Anlagen 1, 2, 3
Besonderheit der HBO gegenüber sonstigen LBOs: tabellarische Anforderungsübersicht statt Textformulierungen als "Anlage 1" - 3 Blatt übersichtlich und praktisch, hilfreich.
mfg Schächer