Hallo haldemo,
wir machens so ähnlich wie Herr Schächer.
Seit kurzem fordern wir die Vorlage eines Evakuierungskonzeptes für Kindergärten. Darin sind auch diese Fragen zu betrachten.
So gibt es z.B. Kindergärten, die zwar den Hauptzugang mit den beschriebenen hohen Griffen ausrüsten, dieser Zugang spielt als notwendiger Rettungsweg aber gar keine Rolle, weil die Evakuierung nicht über diese Tür führt.
Wir wollen diesbezüglich nicht zuviele konkrete Vorgaben machen, denn der Personalschlüssel und die örtlichen Besonderheiten sind zum Zeitpunkt der Genehmigung ja nicht immer bekannt.
In den Brandschutzkonzepten erwarten wir aber zumindest die Darlegung der Grundzüge eines Evakuierungskonzeptes (mit Risikoanalyse). Ein lapidarer Hinweis auf das Erfordernis einer Brandschutzordnung nach DIN 14096 reicht uns für eine Beurteilung nicht mehr aus. In der Praxis stellen wir sehr häufig fest, dass das Betreuungspersonal vor Ort nie einen Gedanken an Brandschutz oder Evakuierung verschwendet hat. Diesen Mangel wollen wir verbessern.
Nochmal zur Frage: die einzelne Klinke ist nicht so entscheidend: die ganzheitliche Betrachtung vor allem auch des organisatorischen Brandschutzes entscheidet letztendlich, was möglich ist.
Hinweis: Wir haben die Anforderungen an Kindergärten seit einiger Zeit verschärft, insbesondere aufgrund der nun in den meisten KiTas eingerichteten U3-Gruppen. Die 6 Monate alten Babys können nicht selbst das Gebäude verlassen. Auf diese Fragen sind neue Antworten erforderlich.
Zudem kann man Schlafräume im Gebäude durchaus als genehmigungspflichtige Nutzungsänderung betrachten.
Gruß
Matthias Bußmann