Hallo Th. Binkert,
Rein formell werden zwei baulich verbundene Gebäude erstmal zu einem.
Im Rahmen einer Abweichung (weil z.B. der Übergang komplett seitlich offen und aus A-Baustoffen) kann man sicher auf die Brandwand verzichten.
Oder Sie nehmen die Erleichterungen der IndBauRl in Anspruch und schauen, wo Sie flächenmäßig für einen Brandabschnitt (=beide Gebäude) nach Abschnitt 6 oder 7 IndBauRl liegen.
Ggf. spielt auch die Nutzung noch eine Rolle. Um das zu beurteilen, braucht man allerdings mehr Fleisch an den Knochen...
Gruß
Matthias Bußmann