Hallo Herr Bußmann,
Rettungswege aus einer Klasse über andere Klassenräume oder Vorbereitungsräume zum Treppenraum würde ich höchstens als zweite Rettungswege (bei Bestandsgebäuden) zulassen. Im Regelfall würde ich gemäß Schulbaurichtlinie für jeden Unterrichtsraum in demselben Geschoss mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege zu Ausgängen ins Freie oder zu notwendigen Treppenräumen vorsehen. Wie diese dann gestaltet sind, ob über notwendige Flure, unmittelbar in Treppenräume oder auch Außentreppen, Rettungsbalkone usw. hängt vom jeweiligen Gebäudetyp ab.
Außerdem ist weiter zu differenzieren, ob ein Ausgang auf einen notwendigen Flur vorliegt, über den dann erste und zweite Rettungswege verlaufen oder ob z.B. für einen Chemieraum der zweite Rettungsweg über den benachbarten Raum führt, aus dem dann wieder ein Rettungsweg unmittelbar erreichbar sein muss.
Die Rettungswegvorgaben aus der Schulbaurichtlinie beziehen sich ja ausdrücklich auf Unterrichts- bzw. Aufenthaltsräume.
Aber: Jeden einzelnen Klassenraum würde ich im brandschutztechnischen Sinn nicht als Nutzungseinheit betrachten, da zwischen ihnen Trennwände mit Brandschutzanforderungen aus meiner Sicht nicht zwingend erforderlich sind. Ausgenommen davon sind Räume mit erhöhter Brandgefahr (z.B. Chemie- und Werkräume). Demzufolge wäre nicht jedes Klassenzimmer als eine Nutzungseinheit zu betrachten.
Gruß!
Phoenix