Hallo Frank,
auf was ich eigentlich hinaus möchte ist folgendes:
Wenn eine Entrauchung über Dach/Wand/Feuerwehr nicht möglich ist, muss eben eine maschinelle her.
Da aber das mit der Sicherheiststromversorgung zusammenhängt ist das finanziell etwas problematisch. Ich meine bei einer alleinstehenden mittleren Halle ist das vermutl. nicht so hoch. Aber bei eine BMW Group mit was weiß ich wieviele Quadratkilometern (!) an Flächen sind das schon ein paar Rubel.
Wenn ich den Passus aus der IndBauRL Punkt 5.6.3 hernehme, kann ich bei gesprinklerten Bereichen (und bei uns ist alles gesprinklert) auch die normale Hallenlüftung verwenden. Sieh dazu Erläuterung Brandschutzatlas 9.2 # 5.6.3 Seite 2 unter
2 Lüftungsanlagen als anrechenbare Maßnahme für die Kaltentrauchung.
Hierbei wird zitiert, dass man "so gut wie gar nichts machen muss" an der Lüftungsanlage (LüftungsanlagenRL ist nat. obligatorisch). Jedoch bin ich da noch etwas unsicher mit dem "gar nichts machen" (bzw. nur eine Steuerung "auf Entlüften", wie in 5.6.3 IndBauRL gefordert). Ich bin ja kein Lüftungsexperte ...
Was meinst Du/Ihr?
mfG
Rupi