Alarmierungs- und Hausalarmanlagen (HAA) fristen leider nach wie vor ein nebulöses Dasein. Wenn man nach der Muster-Schulbau-Richtlinie geht, heißt es dort:
"... muss mindestens an einer während der Betriebszeit der Schule ständig besetzten oder an einer jederzeit zugänglichen Stelle innerhalb der Schule (Alarmierungsstelle) ausgelöst werden können."
Das würde streng genommen bedeuten, es reicht im Sekretariat eine Auslösestelle vorzusehen. Aus meiner Sicht wenig zielführend. Daher gibt es viele - wie auch ich - die solche Anlagen in Anlehnung an die VDE 0833-2 für Brandmeldeanlagen ausführen (nur ohne autom. Melder). Es gibt bis dato keine weiteren Normen oder Vorschriften, die explizite Vorgaben für HAA machen.
Als Orientierung kann man noch BHE-Richtlinie "Hausalarmanlagen" verwenden:
-> http://bhe.de/index.php?option=com_content&task=view&id=209&Itemid=305
Diese ist aber auch mit ein wenig Vorsicht zu genießen, da der BHE ja die Lobby der Hersteller und Errichter ist. So halte ich die Forderung für eine Errichterfirma eine "Zertifizierung nach DIN 14675" und einen 24 Stunden Bereitschaftsdienst nachzuweisen für etwas überzogen in diesem Zusammenhang. Fachkunde ja, aber Zertifizierung... naja).
Es bleibt also bei Augenmaß und Bauchgefühl ;-)
jela