Hallo Hannes, hallo Mattes,
es ist ja ok, zu empfehlen, das Fenster möglichst weit nach oben zu machen.
Aber das Zitat aus der "61. Baurechtsreferentenbesprechung" kann man so nicht stehen lassen, da es schlicht von vollkommen falschen Vorstellungen ausgeht.
Es ist absolut egal, ob das Fenster ganz oben oder sonstwo ist, die "Oberkante der obersten Wohnungstür" kann durch solch ein Fenster nicht wirksam geschützt werden.
Will man wirklich eine Entrauchung (!) des Treppenraumes im Sinne einer Rauchfreihaltung sicherstellen, dann geht das im Zweifel nur mit einer Druckbelüftung (wie im Hochhaus).
Man kann es scheinbar auch in Fachkreisen nicht oft genug betonen, dass der Treppenraum tabu ist, sobald Rauch in diesen eingedrungen ist.
Weil man das "vor nicht allzu vielen Jahren" erkannt hat, nennt man dieses Ding zum Glück nun auch anders.
Gruß
Werner Müller