Hallo zusammen,
Jedes Jahres habe ich das gleiche Problem an unseren Förderschulen, es werden immer ohne Rücksprache, durch die Schulleitung, Lichterketten ( Weihnachtszeit ) im Flurbereich ( notwendiger Flur / Rettungsweg )aufgehängt.
In einem Fall waren es Lichterketten mit ca. 140 Glühbirnen a 25 Watt.
Die Stromzufuhr erfolgte über eine Dreifachsteckdose.
Durch eine Brandschau im Dez. durch das zuständige Bauordnungsamt und zuständiger Feuerwehr wurde eine derartige Nutzung auch für die Zukunft ausdrücklich untersagt !!!!
Aber trotz dieser Untersagung , hat die Schulleitung schriftlich mitgeteilt , dass sie im Innenbereich auf LED-Ketten zurückgreifen wird.
Das Gebäube ist dreigeschosssig,
Im Flurbereich sind Geschossdeckenaussparen über die gesamte Flurlänge in einer Breite von ca.60cm vorhanden, sodass in diesem Bereich vom KG - 1.OG durchgehend offen ist.
Meine Frage !!!!
Mit welchen Argumenten kann ich der Schulleitung auch das Anbringen von LED-Lichterketten untersagen ???
Reicht es wenn ich auch die M-LAR verweise, wonach nur ungeschütze Leitungen für die Versorgung des notwendigen Flures zulässig sind.
Und durch die über alle Geschosse gehende Deckenöffnung im Brandfall eine erhöhte Verrauchungsgefahr besteht.
Oder können sie mir einen Tip geben, wie dieses Problem zu beiderseitigen Zufriedenheit gelöst werden kann.