Hallo Forum,
ich habe eine Frage bzgl. Rauchabzugsöffnungen in Fahrschächten von Aufzügen.
In einem Altenpflegeheim enden beide Aufzugsschächte, und somit leider auch die Rauchabzugsöffnungen, im nicht ausgebauten Spitzboden. Eine Öffnung hat zum Sparren einen Abstand von ca. 10 cm, die andere einen Abstand von ca. 50 cm.
Um den einen Schacht mache ich mir keine Sorgen, der verläuft ausschließlich im notwendigen Treppenraum mit Rauchabzug. Ein Rauchübertrag ist sehr unwahrscheinlich.
Der andere Schacht verbindet allerdings den Flur des Kellergeschosses (hier offene Unterverteilung, aber die angrenzenden Räume sind fast ausschließlich mit T30 abgetrennt), die notwendigen Flure im Erdgeschoss (Verwaltung, Versammlungsräume mit Küche) und im 1. bis 4. Obergeschoss (Bewohnerzimmer). Eine Rauchübertragung könnte hier durchaus erfolgen.
Bitte an dieser Stelle keine neue Diskussion über Türen gemäß DIN 18091?
Ich würde gerne beide Rauchabzugsöffnungen bis ins Freie führen, aber welche Lösung würde sich hierfür anbieten. Reicht eine Ausführung in der Baustoffklasse A oder muss es die Feuerwiderstandsklasse F90 sein?
Im Voraus vielen Dank für die Antworten.
Mit freundlichen Grüßen aus Neuss
Reiner Gärtke