Hallo Fachplaner,
brauchen wir immer gesetzliche Grundlagen? Eigentlich sollte solche Diskussion unter Fachleuten verwundern. Es haben ja alle recht.
Ich sehe es als unsere Pflicht, im Rahmen der Fachplanung oder der Konzeption darauf hinzuweisen, dass Fahrräder und Kinderwagen usw. den Rettungsweg beeinträchtigen oder gefährden können. Ein Verwaltungsgerichtsurteil schützt weder den Planer vor Haftungsansprüchen noch beseitigt es bestimmte bzw. unbestimmte Gefahren. Der Architekt hat bekanntlich für alles eine Hinweispflicht. Das gilt auch für Fachplaner.
Ich denke, bei den oben besagten Verwaltungsgerichtsurteilen geht es um Duldung im Bestand. Wir aber planen doch.
Wenn man eine Rechtsgrundlage als Argument unbedingt braucht, hilft m.E. §3 der MBO, HBO usw.
MBO § 3 Allgemeine Anforderungen
(1) Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden.
"Eine Anlage instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit...", bedeutet doch auch Flucht- und Rettungswege von Gefährdungen freizuhalten. Das liegt dann nicht mehr in unserem Einflussbereich. Aber Fahrradplätze oder KiWa-Plätze im notwendigen Flur zu planen verbietet sich. Im Gegenteil, wenn das Thema auf dem Tisch ist, sollten gesonderte Räume geplant werden. Das geschieht auch oft.
MfG G. Karstens