Hallo miteinander,
ich werde jetzt schon des öfteren zum dem Thema Brandschutzanforderungen bei trockenen Steigleitungen gefragt.
Bei meinen bisherigen Projekten verliefen diese immer innerhalb eines Treppenraumes. Bei dieser Ausführung bestanden keine Anforderungen, da ein Treppenraum brandlastfrei ausgeführt wird.
Wie sieht es aus, wenn die trockenen Steigleitungen innerhalb der Nutzung (Deckendurchführung geschottet) oder in einem Versorgungsschacht mit Elektroinstallationen verlaufen?
Meine Einschätzung ist, dass bei trockenen Steigleitungen aus nichtbrennbarem Werkstoff, wie Stahl, keine Bedenken bestehen.
Hat einer andere Erfahrungen schon gemacht? In der DIN gibt es keine Aussage dazu.
Gruß