Hallo zusammen,
nach mir vorliegenden Informationen eines Türherstellers dürfen Feuerschutzabschlüsse(Türen, Tore) in Außenwänden nur angewendet werden wenn eine von der Bauaufsichtsbehörde vorliegende "genehmigte" Abweichung vorliegt. Oder eine neue "EU" Zulassung für die Türen ,Tore mit Zulassungsnummer Z.6.20.....vorliegt.
Kann mir hierzu jemand weiterhelfen?
Gibt es Übergangsfristen ?
Was ist mit "alten" Türen dürfen diese noch verbaut werden?
Gibt es schon Hersteller die eine solche Zulassung haben?
Danke
Gast112