Sprinklerpumpenschaltung besagt, daß die Zuleitung zum Aufzugsschaltschrank ausschließlich für die Versorgung der Aufzüge eingesetzt werden muss und von allen anderen Anschlüssen getrennt sein muss. Sofern es zulässig ist, muss die Stromversorgung an der Eingangsseite des Hauptschalters am Stromübergabepunkt auf dem Betriebsgelände angeschlossen werden. Wenn dies nicht zulässig ist, erfolgt die Stromversorgung über einen Anschluss am Hauptschalter.
Die elektrischen Anschlüsse am Hauptstromverteiler sind so vorzunehmen, dass die Stromversorgung des Aufzugsschaltschranks nicht abgeschaltet wird, wenn andere Verbraucher getrennt werden.
Die Sicherungen im Aufzugsschaltschrank müssen ein träges Ansprechverhalten haben. Im Stromkreis darf kein Fehlerstrom-Schutzschalter sein. Die zum Schaltschrank der Aufzugsanlage führende Zuleitung ist in der Niederspannungshauptverteilung abzusichern. Vor dieser Absicherung darf bis zum niederspannungsseitigen Einspeisepunkt nur noch einmal abgesichert werden. Über den Aufzugsschaltschrank dürfen nur solche Betriebsmittel versorgt werden, die für die Funktion der Aufzugsanlage notwendig sind.
Jeden Schalter an der ausschließlich für Aufzüge benutzten Stromleitung beschriften:
STROMVERSORGUNG FÜR DEN WEITERBETRIEB DES AUFZUGES IM BRANDFALL NICHT AUSSCHALTEN!
Der Lasttrennschalter zum Abschalten der Aufzugsanlage muss gegen irrtümliches Schalten gesichert und besonders gekennzeichnet sein.
Mit freundlichen Grüßen
Maynhard Schwarz