Im Bestand sind immer Abweichungen zum neuesten Baurecht vorhanden.
Kein historisches Gebäude passt in die Schublade der Bauordnung von 2010.
Da ist ein Brandschutznachweis erforderlich der die Abweichungen zum heutigen Baurecht (Schublade GK4) bewertet. Früher gab es andere Schubladen im Baurecht. Wer weiß welche neuen Schubladen es in 10 oder 20 Jahren gibt? Gebäude sollen länger stehen, auch umgenutzt werden können, als die Lebensdauer der Bauordnung eines Bundeslandes.
Wenn das Schutzziel der Bauordnung auch mit den vorhandenen Abweichungen erreicht wird, sollen solche Abweichungen akzeptiert werden. Ansonsten muss man die Abweichungen kompensieren und dann ist es spätestens O.K.
Für eine Nutzungsänderung im Bestand solche Maßnahmen zur Anpassung an das heutige Baurecht gefordert..., da bewegt man sich auf sehr dünnem Eis. Die Gerichte kennen im Baurecht sehr wohl Bestandsschutz. Hier ist pflichtgemäßes Ermessen erforderlich und nicht die Umsetzung der Buchstaben der aktuellsten Bauordnung.
Mit freundlichen Grüßen
Maynhard Schwarz