Hallo Forum,
über die Notwendigkeit zusätzlicher Abschlüsse vor Aufzugschächten ist hier ja schon viel geschrieben worden.
Ich suche heute nach einer Möglichkeit, vor einen großen Lastenaufzug, T30RS-Flügeltüren zu montieren. Diese sollen nach meiner Vorstellung an der Aussenkante der Schachtwand montiert werden (würden dann die Prüfbedingungen von T30RS Türen erfüllen, da nicht unmittelbar am Schacht liegend)
Leider habe ich noch nicht zweifelsfrei klären können, ob das Fehlen eines Abschlusses unmittelbar an der Schachtinnenkante mit der entsprechenden Maschinenrichtline kollidiert.
Nach meine derzeitigen Kentnisstand darf bei Aufzügen ohne Personenbefüörderung nach Maschinenrichtline max. 1 Person, der Aufzugführer, mitfahren.
Gibt es hier jemanden mit Erfahrungen diesbezüglich?
Was halten die Kollegen von meiner Annahme, das T30RS-Türen an der Schachtaussenkante regelkonform wären?
Gruß,
J.Peters