Hallo Herr Peters,
jetzt haben sich die Beiträge etwas überschnitten,
meine letzte Antwort war auf den Beitrag von M. Koeppen gemünzt.
> Auch normale Türgriffe von zweiflügligen Türen engen
> die Durchgangsbreite ein, wenn 90° Öffnungswinkel
> unterstellt wird.
das sehe ich anders. Ich unterstelle nicht 90 Grad Öffnungswinkel, sondern dass die flüchtenden Menschenmassen die Türflügel jeweils so weit aufdrücken, dass sie gut durchkommen. Bei einem normalen (natürlich entspr. gekröpften) Drücker wird der Türflügel zur Beseitigung dieser Einengung eben etwas weiter aufgedrückt - und zwar von dem, der sich an der Engstelle Türdrücker befindet.
Bei der Panikstange dagegen bleibt man (überspitzt formuliert) bereits beim Durchtritt durch den Türrahmen an dieser Engstelle hängen, ohne von dort aus einen ca. 1,30 m breiten Flügel zusützlich deutlich über 90 Grad hinaus überstrecken zu können.
Vor diesem Hintergrund halte ich die Panikstange für ein unausgereiftes Produkt.
Zu Ihrer eigentlichen Frage:
in meinem Fall handelt es sich zwar nur um eine Kantine/Kasino, aber der BH will weitestgehend frei in der Art der Nutzung sein und will daher eine Genehmigung für 2 personen/m2 erwirken. D.h. wir rechnen mit bis zu 12xx (genaue Anzahl/m2 steht noch nicht abschließend fest) ortsunkündigen Besuchern, die je nach Tageszeit, Alkoholgenuss und Desorientierung durch Lightshow etc. im Evakuierungsfall zu den Ausgängen strömen. Durch zum Teil feste Einbauten werden quasi gerichtete Personenströme auf die Ausgänge zuströmen, so dass der Fall "Druck auf das Türelement" und Druck von hinten auf die vorne stehenden/laufenden durchaus zu erwarten ist.
Also ein Anwendungsfall, wo ich Panikstangen - so sie denn anwendbar sind - durchaus für eine sinnvolle Alternative halte.
S. Blümel