Hallo Blumenfee72,
die Bezeichnung A1 und A2 (Nachweis bzw. Prüfung nach DIN 4102) gibt es bei der Einteilung von Baustoffen in Baustoffklassen.
Der Baustoffklasse A1 (nichtbrennbare Baustoffe ohne brennbare Bestandteile) gehören zum Beispiel Beton, Ziegel, Gips oder Glas an.
Der Baustoffklasse A2 (nichtbrennbare Baustoffe mit brennbaren Bestandteilen) gehören zum Beispiel bestimmte Arten von Gipskartonplatten oder zementgebundenen Holzspanplatten an.
Selbststehende Regaltrennwände könnten sofern keine Anforderungen an die Feuerwiderstandsdauer bzw. den Raumabschluss gestellt werden z.B. aus Stahlblech bestehen.
Ohne nähere Details zu den ev. baurechtl. Anforderungen erschließt sich mir allerdings Sinn und Zweck dieser Forderungen nicht...
Gruß
Hannes