Hallo L.
In § 7 SBauVO NRW heisst es
"Bei Rettungswegen von Versammlungsräumen mit nicht mehr als 200 Besucherplätzen und bei Rettungswegen im Bühnenhaus genügt eine lichte Breite von 0,90 m."
Das kann man dann sogar so auslegen, dass es für den Rettungsweg mehrerer Versammlungsräume mit max. 200 Besuchern ausreicht die 0,9 m Ausgangsbreite zur Verfügung zu stellen.
In BW ist es so wie sie es beschrieben haben wobei man dann aber sogar argumentieren könnte, dass die 0,9 m ausreichen für Räume mit 200 m? Grundfläche was einer möglichen Personenzahl (ohne Bestuhlung) von sogar 400 Personen entspricht.
Das stärkt mich dann eher noch mehr bei meiner Argumentation zu bleiben, da mit den 3 Klassen Räumen diese Personenzahl bei weitem nicht erreicht wird. Dafür dass es sich hierbei nicht nur um eine sondern 3 Räume handelt kann aus meiner Sicht die geplante BMA positiv herangezogen werden.
MfG
Wolfgang Cordier