Hallo Wissende,
kann mir jemand sagen, ob der Triebwerksraum eines Personenaufzugs brandschutztechnisch zum Fahrschacht gehört, oder muss dieser abgetrennt werden?
Nach Meinung des Aufzugbauers muss der Triebwerksraum generell zum Fahrschacht abgetrennt werden (hier: hydraulisch betriebener Aufzug).
Ich bin da anderer Meinung, denn bei einem seilbetriebenen Aufzug befindet sich der Antrieb (Triebwerksraum) i. d. R. oberhalb des Fahrschachtes und steht mit diesem in offener Verbindung. Eine Abschottung der Seildurchführungen währe hier auch nicht möglich.
Gibt es diesbezüglich genauere Regelwerke?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Gruß
Peter