Hallo allerseits,
alle Gründe für oder wider sind m.E. irgenwie richtig.
Aber man sollte glaube ich hier nicht versuchen, alles perfekt vorauszusehen, sondern einfach dem Begriff "an oberster Stelle" des Baurechts folgen und das dann so machen, d.h. wenn der Treppenraum ein Flachdach hat, dann Fenster weit rauf, wenn er eine Dachschräge hat, dann Dachflächenfenster in die Dachschräge.
Irgendwelche Oberkanten oberste Tür sind baurechtlich nicht gefordert und eigentlich immer Interpretationen einzelner Personen.
Die Rauchableitungsöffnung im Treppenraum ist einfach da als eine Möglichkeit, die man nutzen kann, auch den Bewohnern ist das Öffnen nicht verboten, und die Feuerwehr macht es denke ich nach Bedarf, die Öffnung muss ja nicht (abder darf) automatisch öffnen.
Das Ding ist nicht zur RauchFREIHALTUNG des Rettungsweges erforderlich, sondern zur RauchABLEITUNG, d.h. Lüftung/Entlüftung/Durchzug, ohne konkrete Bemessung oder festliegendes Szenario, ohne genormte Bauteile.
Also einfach: eine (vom Podest aus) öffenbare Öffnung von 1 m? an oberster Stelle.
M. Koeppen