Ich kenne die genauen Vorgaben für Hessen nicht. Aber in NRW ist es generell so, dass nach Erteilung der Baugenehmigung in 3 Jahren mit dem Bauen begonnen werden muss. Eine Frist zur Fertigstellung gibt es nicht. Das Bauordnungsamt ist für die Bauüberwachung und Bauzustandsbesichtigung (nach Fertigstellung) zuständig. Dementsprechend ist die Behörde ohnehnin zuständig.
Wir haben im Brandschutzkonzept auf die Umsetzung der Maßnahmen hingewiesen. Damit endet zunächst unsere Verantwortung. Eventuell wird man noch Fachbauleiter Brandschutz. Dies ist aber ein PRIVATRECHTLICHES Verhältnis zwischen Bauherrn und Fachbauleiter. Mängel bei der Bauausführung sind damit schriftlich nur dem Bauherrn mitzuteilen. Hier liegt die Verantwortung dann beim Bauherrn. Auch hier gilt, "wer schreibt, der bleibt".
Mit der neuen SV-VO sind jedoch in NRW die Sachverständigen verpflichtet, eine konkrete Gefahr an die Behörde zu melden. Dementsprechend, müssten Sie bei z.B. einem Fehlen des 2. Rettungsweges eine Meldung machen. Dies hat dann zunächst aber nichts mit der Umsetzung Ihres Gutachtens zu tun und läuft parallel.
In NRW wurde im Rahmen der Dienstbesprechungen der Bauaufsichtsbehörden nochmals klargestellt, das der SV für Brandschutz bei Sonderbauten KEINE "Bescheinigungen bei Fertigstellung" auszustellen hat, da dies ureigene Aufgabe der Bauordnungsämter ist. Ebenso besteht in der Funktion des Fachbauleiters Brandschutz KEINE Auskunftspflicht gegenüber dem BauOA. Diese hat nur der Bauherr.
Faszit: So hart das klingt, bei Ihrem Problem kann man da nichts machen, ausser dem Bauherrn Briefe als Einschreiben mit Rückantwort schicken, dass man empfiehlt, die Mängel zügigst abzustellen.
P.S. Schwärzen Sie Ihren Auftraggeber bei einer Behörde an, wird er a) nicht mehr lange Ihr Auftraggeber sein und b) kann er sogar wegen Vertrauensbruch und Weitergabe von vertraulichen Informationen klagen.