Guten Morgen Herr Renkes,
nun, einschließlich der Bauteile bedeutet meiner Auffassung nach immer, dass auch die Aussenwände dazugehören bzw. stellen die Anfoderungen immer entsprechend auf die BGF ab. Meist ist es unglücklich formuliert.
In Hessen ist die Anwendung über die Brutto-Grundfläche (nach DIN 277) ausdrücklich formuliert. Ergo gehören Aussenwände ebenso dazu wie Stützen etc.
In NRW sehe ich hier momentan nur die unglückliche Formulierung "Grundfläche" bzw. "Fläche". Eine nähere Spezifierung dieses Begriffes habe ich in der VVBauONRW auch nicht gefunden. Lasse ich mich aber gerne belehren.
Dafür das folgende Zitat im Internet (abgestellt auf Dächer allerdings, passt aber sinngemäß) " [...] Die maßgebende Grundfläche ergibt sich aus den das Geschoss umfassenden äusseren Bauteilen. [...]" Quelle: http://www.bau-rat.de/3000_erlaeuterungen_etc/d/dachgeschoss_als_vollgeschoss.html
Das wird zwar ungern gehört, ist aber so. Die Aussenwände, sind schließlich das einzige, was sich in der Regel nicht ändert. Es geht unterm Strich um die Begrenzung der Brandabschnitte und die MVkVO lässt hier wieder Erleichterungen unter bestimmten Grundvoraussetzungen zu.
Dass das im Bestand nicht immer erfreulich ist, ist klar.
MfG M.Nau