in einem "Regelbau" / Gebäudeklasse 1 bis 5 je nach Größe, steht das in der Bauordnung "gestaffelt nach Gebäudeklasse" , was zwischen Nutzungseinheiten erforderlich ist. Die Decke ist entsprechend der Gebäudeklasse, die Trennwand ist entsprechend der gebäudeklasse. Bei den Türen zum Treppenraum gelten für Wohnungen, Büros und vergleichbares "dichtschließend und selbstschließnd", sie sollten a u c h vollwandig sein, für Nutzeinheiten mit gefahren und stets ab 200 m? sind T 30 RS Türen vorgeschrieben, eigentlich nichts Besonderes
mfg Schächer