Hallo Kollegen,
anbei eine kleine Aufgabe die mir ein wenig Kopfzerbrechen bereitet.
Bei der zu beurteilenden Anlage handelt es sich um eine Chemieanlage (überdachte Freianlage) mit 5 Bühnen, Gesamthöhe ca. 30 m. Die Abmessungen im Grundriss sind ca. 20 m x 30 m. Das EG ist eine Freianlage ohne Wände mit einem frei angeordneten, umbauten E-Raum (Niederspannung < 400 V). Die Decke zur 1. Bühne ist eine massive Betondecke (ausgeführt als Auffangtasse). Diese wird durch Betonstützen getragen. Auf der 1. Bühne befindet sich bis zur 2. Bühne auf einer Teilfläche ein Massivbau mit mehreren Räumen. Auf der verbleibenden Fläche sind übereinander 5 Gitterrostbühnen in Stahlbauausführung ausgebildet. Innerhalb der Anlage befinden sich keine Arbeitsplätze. Sie wird nur zu Wartungs- und Kontrollzwecken begangen. Für die Anlage (Freianlage und innerer Massivbau) ist Ex-Zone 2 definiert.
- Wie ist die Anlage gebäuderechtlich einzustufen?
- Ist die gesamte Prozessanlage (Freianlage mit Massivbau)
ein Gebäude oder eine bauliche Anlage gem. SächsBO?
- Wenn es ein Gebäude sein sollte, welche Gebäudeklasse?
- Bestehen Anforderungen an die Feuerwiderstandsdauer des
E-Raumes bzw. andere Anforderungen aus brandschutz-
technischer Sicht?
Gruß Frank